Allgemeine Geschäftsbedingungen der fi IT GmbH

 

Stand Mai 2016

1. Geltung
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der fi IT GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und Absprachen, die während der Geschäftsverbindung getroffen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens fi IT GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Will der Auftraggeber die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen, so hat er dies der fi IT GmbH vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen.
Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bedingung diejenige, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

2. Angebote und Vertragsabschlüsse
Angebote der fi IT GmbH sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt nur durch die schriftliche Auftragsbestätigung der fi IT GmbH oder durch Übergabe und/oder Durchführung der vereinbarten Leistung zustande.
Kostenvoranschläge werden von der fi IT GmbH nach bestem Wissen und unter dem Vorbehalt nachträglicher Änderungen erstellt.
Nebenabreden und mündliche Erklärungen, sowie Garantien und Zusicherungen bedürfen der Schriftform. Zur Erteilung dieser sind nur die Geschäftsführer, Inhaber und Prokuristen der fi IT GmbH bevollmächtigt.
Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind Circa-Angaben, wenn diese nicht ausdrücklich schriftlich garantiert sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Als Berechnungsgrundlage für die Vergütung gelten die am Tage der Leistungserbringung gültigen Preise, sofern nicht anders vereinbart.
Sofern nicht eine andere Zahlungsweise gestellt wird, ist die Rechnung bei Erhalt sofort netto Kasse fällig.
Bargeldlose Zahlungen werden erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung gültig.
Verzug tritt am fünf Werktage nach Rechnungsdatum ein. Bei Zahlungsverzug erhebt die fi IT GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Ein höherer oder geringerer Schaden kann von beiden Vertragsparteien geltend gemacht werden und ist vorbehalten.
Bei Zweifel an der Zahlungsbereitschaft oder -fähigkeit oder bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich die fi IT GmbH vor, die Leistungserbringungen bis zur Begleichung der Schuld, einer Vorauszahlung oder Hinterlegung einer Sicherheitsleistung einzustellen. Die fi IT GmbH behält sich vor, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurück zu treten, sollte der Auftraggeber trotz Aufforderung und nach Wahrung einer gesetzten Frist nicht seinen Pflichten nachkommen.
Die fi IT GmbH behält sich vor, Preissenkungen oder Preiserhöhungen seiner Lieferanten an den Auftraggeber weiterzugeben.
Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung von Gegenansprüchen ist unzulässig.

4. Lieferungen
Die Auslieferung von Produkten erfolgt nach Herstellerspezifikation und der am Tag des Vertragsschlusses aktuellen Version. Sofern nicht schriftlich vereinbart, obliegt die Verantwortung der Auswahl von Produkten zur Zweckerfüllung dem Auftraggeber. Lieferung nur solange der Vorrat reicht.
Liefertermine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.
Alle Liefertermine unter Vorbehalt,
dass eine Lieferung der fi IT GmbH selbst rechtzeitig und richtig zugestellt wird.
dass keine unvorhersehbaren Umstände die Erfüllung behindern.
dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.
dass der Auftraggeber nach Auftragserteilung keine Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages verlangt.
Kann ein verbindlicher Liefertermin nachweislich aus einem der oben genannten Umstände nicht eingehalten werden, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Dem Auftraggeber steht ein Rücktritt vom Vertrag zu, wenn er der fi IT GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Die Mitteilung der Nachfrist und die Rücktrittserklärung hat der fi IT GmbH gegenüber schriftlich zu erfolgen.
Ist der fi IT GmbH die Vertragserfüllung aus einem der oben genannten Umstände ganz oder teilweise unmöglich, so ist die fi IT GmbH berechtigt nach eigener Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Die fi IT GmbH behält sich die Möglichkeit der Teillieferung vor.
Ist die Zustellung einer Lieferung per Spedition erforderlich und ist keine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber getroffen, erfolgt die Zustellung nach dem Ermessen von der fi IT GmbH. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Verlässt die Ware das Lager der fi IT GmbH oder bei Direktlieferung das des Lieferanten, geht die Gefahr und die Schuld an den Auftraggeber über. Dies gilt auch bereits mit der Erklärung der Versandbereitschaft, wenn die Zustellung durch Verschulden des Auftraggebers verzögert wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bei Übergabe durch den Lieferanten zu überprüfen und Transportschäden und etwaige Beschädigungen an der Verpackung der fi IT GmbH schriftlich zu melden. Dies gilt auch für verdeckte Schäden, die sich erst später zeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet er für alle aus dieser Obliegenheitsverletzung resultierenden Kosten.

5. Dienstleistungen
Dienstleistungen durch die fi IT GmbH erfolgen telefonisch, per Fernzugriff, in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder nach Vereinbarung in den Räumen der fi IT GmbH. Die Art und der Zeitpunkt der Leistungserbringung erfolgt dabei nach dem Ermessen der fi IT GmbH auf der Grundlage der jeweiligen Auftrags- und Lieferlage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
Dienstleistungen werden innerhalb der Büro / Officezeit Zeiten der fi IT GmbH erbracht. Außerhalb dieser Öffnungszeiten, werden Dienstleistungen zu gesonderten Konditionen erbracht.
Die Konditionen der Dienstleistungen sind dem jeweils zugrundeliegenden Vertrag zu entnehmen.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen der fi IT GmbH an den Auftraggeber, die aus der Geschäftsbeziehung resultieren, bleiben gelieferte Waren Eigentum der fi IT GmbH.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ware pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu versichern, so lange diese unter dem Eigentumsvorbehalt der fi IT GmbH steht. Eine Versicherung der Waren ist nach Aufforderung gegenüber der fi IT GmbH nachzuweisen. Im Schadensfall geht der Versicherungsanspruch des Auftraggebers an die fi IT GmbH über.
Dem Auftraggeber ist die Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware untersagt. Im Falle von Pfändungen oder Beschlagnahmungen ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von der fi IT GmbH hinzuweisen und die fi IT GmbH umgehend zu informieren.

7. Gewährleistung
Die fi IT GmbH gewährleistet für alle Kaufgegenstände und Werke, dass diese frei von Mängeln sind, welche den Wert oder die grundsätzliche Tauglichkeit mindern und verpflichtet sich zur kostenlosen Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder die Neulieferung fehl, so steht dem Auftraggeber der Rücktritt oder die Minderung nach §§ 437 Nr.2, 440, 441 BGB zu. Der Rücktritt aufgrund fehlgeschlagener Nacherfüllung setzt wenigstens drei Versuche mit einer angemessenen Frist für die Nachbesserung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel voraus. Schadenersatz in Einheit mit Gewährleistungsansprüchen wird nur geleistet, wenn die fi IT GmbH den Schaden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
Bei unerheblichem Mangel ist der Rücktritt für den Auftraggeber ausgeschlossen.
Die in Handbüchern, Angebotstexten und Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenden Abbildungen, Beschreibungen, Erklärungen und technischen Daten basieren auf Angaben der jeweiligen Hersteller und stellen keine Zusicherung dieser Eigenschaften dar. Die fi IT GmbH kann grundsätzlich diese Eigenschaften nicht garantieren.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Auftraggeber im Sinne von § 14 BGB 12 Monate ab Tag der Übergabe. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuwaren 24 Monate ab Tag der Übergabe. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, so gelten ergänzend die Regelungen nach § 377 HGB der handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügefrist, auch wenn eine Einweisung in den Betrieb des Liefergegenstandes und die erbrachte Leistung ausgeblieben ist.
Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kauf- und Mietgegenstände, sowie sonstige Leistungen bei Übergabe oder Abnahme sorgfältig zu überprüfen und etwaige Mängel der fi IT GmbH schriftlich zu melden.
Zeigt sich ein Mangel später, hat die Anzeige darüber unverzüglich nach dem Auftreten schriftlich der fi IT GmbH zu erfolgen. Zeigt der Auftraggeber diesen Mangel gegenüber der fi IT GmbH nicht an, so gilt die Leistung auch mit dem Mangel als genehmigt.
Hat der Auftraggeber die fi IT GmbH wegen Gewährleistungsansprüchen unrechtmäßig in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber der fi IT GmbH hierdurch entstandenen Aufwendungen zu erstatten.
Die Gewährleistungsansprüche erlöschen bei nicht von der fi IT GmbH schriftlich genehmigten Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, sowie bei dem Einsatz von nicht durch der fi IT GmbH gelieferte oder genehmigte Materialien, Geräte oder Zusatzeinrichtungen in Liefergegenständen oder Leistungen von der fi IT GmbH.
Die Lieferung einer nicht deutschsprachigen Bedienungsanleitung ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in einer anderssprachigen Version lieferbar ist.
Waren werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, in der Hersteller- bzw. Werkskonfiguration geliefert.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Insofern die Leistungserbringung vor Ort erfolgt, räumt der Auftraggeber der fi IT GmbH die räumliche und zeitliche Gelegenheit zur Durchführung der Leistungen ein. Während der Vorbereitung und der Erbringung der Leistungen gewährleistet der Auftraggeber jede notwendige und zumutbare Unterstützung gegenüber der fi IT GmbH, sowie die Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der Kunde hat für angemessene Umfeldbedingungen und eine ordnungsgemäße Nutzung und Nutzbarkeit der für die Vertragserfüllung erforderlichen Geräte und/oder Programme Sorge zu tragen. Sofern nicht anders vereinbart wird vor den von der fi IT GmbH durchzuführenden Arbeiten wird eigenverantwortlich durch den Kunden eine Datensicherung für die relevanten Programme und Geräte auf einen externen Datenträger durchgeführt.
Der Auftraggeber stellt während der Arbeiten alle für deren Durchführung relevanten Einrichtungen auf seine Kosten zur Verfügung. Ebenfalls wird der fi IT GmbH auf Wunsch eine Liste autorisierter Ansprechpartner des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber erwirbt die Lizenzrechte für zu installierende Software bei einem Releasewechsel und erkennt die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Hersteller für von der fi IT GmbH gelieferte Fremdsoftware an.

9. Haftung

Wenn die von der fi IT GmbH abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung einen Schaden nicht abdeckt und nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind, haftet die fi IT GmbH nur für der fi IT GmbH gesetzlich zuzurechnende Schäden in Folge von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen. Für unvorhersehbare oder vertragsuntypische Folgeschäden und vom Kunden beherrschbare Schäden übernimmt die fi IT GmbH keine Haftung.
Bei Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen ist ein etwaiges Mitverschulden des Auftraggebers zu berücksichtigen. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine sachgemäße Datensicherung oder eine unverzügliche und umfassende Fehlermeldung durch den Auftraggeber hätte verhindert werden können. Dies gilt insbesondere auch für den Einsatz von Sicherheitsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand der Technik durch den Auftraggeber, um den gesamten Datenbestand oder einzelne Daten vor Schäden, Zugriff Unbefugter oder Verlust zu bewahren.
Für eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Hard- und Software garantiert die fi IT GmbH nicht. Insbesondere nicht, wenn aufgrund von Störungen oder zu Reparatur- und Wartungszwecken EDV-Anlagen oder Teile dieser, auch während der produktiven Geschäftszeiten des Auftraggebers, abgeschaltet oder beeinträchtigt werden. Eine Haftung der fi IT GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

10. Lizenz-, Schutz- und Urheberrechte

Soweit nicht anders vereinbart verbleiben sämtliche lizenz- und urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an Datenverarbeitungsprogrammen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen, Angebotsunterlagen und sonstigen Unterlagen bei der fi IT GmbH.

11. Beweismittel

Elektronisch bei der fi IT GmbH gespeicherte Daten, insbesondere auch auftraggeberspezifische Daten, sind als Beweismittel zulässig.

12. Verschwiegenheitsverpflichtung
Der Kunde und fi IT GmbH verpflichten sich über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Inhalte von Verträgen und die aus deren Erfüllung erlangten Kenntnisse Stillschweigen zu wahren. Eine Weitergabe dieser Inhalte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung der anderen Seite. Die Geheimhaltungsverpflichtung behält auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihre Gültigkeit.

13. Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Erklärungen, Vertragsergänzungen, Zusicherungen und Garantien werden nur gültig, wenn sie von der fi IT GmbH schriftlich bestätigt wurden.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Übereinkommen der Vereinten Nationen finden keine Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, Juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz des AN zuständige Gericht.
Der Auftraggeber kann nur mit schriftlicher Einwilligung von der fi IT GmbH seine Rechte und/oder Pflichten aus einer laufenden Geschäftsbeziehung abtreten oder übertragen.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gilt die gesetzliche Regelung.