„Storage-Solutions“, „Preservation“, „Records Management“ oder „ECM-Systems“ lösen bei Ihnen nur ein Schulterzucken aus? Im Kern geht es dabei vor allen Dingen um eine Sache: die revisionssichere Archivierung Ihrer Daten.
Bleibt die Frage: Was bedeutet revisionssicher?
Eine Software zur Archivierung von aufbewahrungspflichtigen Unterlagen (z.B. nach AO, HGB) wird dann als „revisionssicher“ bezeichnet, wenn sie durch die Nachvollziehbarkeit der Bearbeitungsschritte und Versionen von Dokumenten bei der Umsetzung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) unterstützt.
Konkret gehen die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit gemäß GoBD durch die Finanzbehörden damit weit über die reine Belegarchivierung hinaus.
So müssen zwar – wie bisher auch – einzelne Rechnungen, Lieferscheine, Drucklisten usw. aufbewahrt werden, zusätzlich erlaubt die GoBD den Finanzbehörden aber auch den Zugriff auf die Daten steuerrelevanter DV-Anwendungen. Deshalb müssen diese Daten auswertbar, also in maschinenlesbarer Form, bereitgestellt werden.
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